§ 56 AVG (Feststellungsbescheid, Feststellung eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses; Feststellung, dass eine Person nicht berechtigt sei, im Fahrdienst des nichtlinienmäßigen Personenverkehrs tätig zu sein)
VwGH 07.06.2000, 98/03/0299
(S Gewerberecht)