§ 5 Abs 2 VStG (Schuld, unverschuldete Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, ausländischer Lenker im grenzüberschreitenden Transitverkehr, pflichtgemäße Kenntnis, unmittelbar anwendbare Normen der EU)
§ 21 Abs 1 VStG (Absehen von Strafe, geringfügiges Verschulden, Begriff)