§ 46 VwGG (Wiedereinsetzung; Versehen der Kanzleiangestellten; Tagesstempel; Fristberechnung; Kontrolle durch Rechtsanwalt; Urlaub; kein minderer Grad des Versehens)
VwGH 23.11.2001, 2001/19/0102
Im vorliegenden Fall macht der WE-Werber ein Versehen der Kanzleiangestellten seines VerfHelfers insofern geltend, als zwar die Postsendung am 17. 8. 2001 übernommen und in das Postfach der Kanzleiangestellten gelegt worden war, diese jedoch diese Briefsendung mit dem Tagesstempel 21. 8. 2001 versah und die Frist zur Erhebung der Beschw - von diesem Datum ausgehend - berechnete.