§ 33 Abs 1 VwGG (Gegenstandslosigkeit; bloß theoretische Bedeutung des Ausgangs des VwGH-Verfahrens; Erlassung eines den Antrag behandelnden Bescheides nach Abweisung des Devolutionsantrages)
§ 58 Abs 2 VwGG (Kosten; nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei Kostenentscheidung nicht zu berücksichtigen)