§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung des Asylantrages vor der Asylbehörde, Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 29.01.2002, 2001/01/0047
Durch die, wenn auch nicht gegenüber dem VwGH sondern gegenüber dem BAA abgegebene Erklärung über die Zurückziehung seines AsylA hat der Bf unmissverständl zu erkennen gegeben, dass sein rechtl Interesse an einer E über die Beschw gegen den angef B weggefallen ist. Das Verf über die somit als gegenstandslos geworden anzusehende Beschw - von der ihm eingeräumten Möglichkeit zur Stellungnahme hat der Bf keinen Gebrauch gemacht - war aus diesem Grund in sinngem Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG einzustellen (vgl VwGH 27.09.2001, 99/20/0455).