§ 52 Abs 1 Z 8 BundesvergabeG 1997 idF BGBl 1999/I/120 (Ausscheiden von Angeboten, fehlerhafte oder unvollständige Angebote; keine Behebung nach Mängelbehebungsaufträgen bzw nicht behebbare Mängel; Verbesserungsfähigkeit sämtlicher Mängel, keine; nachträgliche Ergänzung einer angebotenen Leistung; Fehlen notwendiger Kooperationsvereinbarungen)
VwGH 23.01.2002, 2001/04/0043