§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Verweigerung)
§ 99 Abs 1 lit b StVO (Straßenbestimmungen, Alkotest, Verweigerung; Verkehrsunfall, Aufforderung im Spital, Zurechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Aufforderung im Hinblick auf situationsbezogenes Verhalten gegeben)