§ 2 Abs 1 Z 1 BSVG (Pflichtversicherung, Führung eines Betriebes auf eigene Rechnung und Gefahr, Miteigentümer eines forstwirtschaftlichen Besitzes, Verwaltung und Bewirtschaftung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Abgrenzung zwischen Innen- und Außengesellschaft, Auftreten der Gesellschaft „als solche“ nach außen)
§ 1175 ABGB (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)