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VwGH 7. 6. 2000, 98/03/0349 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2003/458ZfV 2003, 221 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 26 Abs 1 Wr SHG idF LGBl 1993/50 (Kostenersatz durch den Leistungsempfänger, soweit er über hinreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt oder hiezu gelangt)

§ 26 Abs 4 Wr SHG (Ersatz durch die Erben des Leistungsempfängers, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)

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