§ 10 Abs 1 Wr SHG (Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes nur, soweit Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen; Verwertbarkeit, Schätzung; Mitwirkungspflicht)
§ 39 Abs 1 AVG (Ermittlungsverfahren, Amtswegigkeit, so genannte Mitwirkungspflicht)