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VwGH 3. 5. 2000, 99/03/0333, 2000/03/0098 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2003/437ZfV 2003, 217 Heft 2 v. 5.5.2003

§ 3 Abs 1 Z 7 GefahrgutbeförderungsG-Straße („Halter“, wer ein Kfz oder einen Anhänger auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt)

§ 23 Abs 1 Z 10 GefahrgutbeförderungsG-Straße („Beförderer“, wer ein gefährliches Gut aufgrund einer vertraglichen oder sonstigen Verpflichtung zur Beförderung übernimmt oder auf eigene Rechnung befördert)

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