§ 13 Abs 5 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen, Gewerbeausschlussgründe; natürliche Person mit maßgebendem Einfluss auf Geschäfte eines Rechtsträgers auf den Abs 3 anzuwenden ist)
§ 13 Abs 5 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen, Gewerbeausschlussgründe; natürliche Person mit maßgebendem Einfluss auf Geschäfte eines Rechtsträgers auf den Abs 3 anzuwenden ist)