§ 74 Abs 2 Z 4 GewO 1994 (Betriebsanlagen; Genehmigungspflicht, wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichem Verkehr; subjektive Rechtsverletzung der Nachbarn, keine)
VwGH 12.12.2001, 2001/04/0189