§ 13 Abs 3 GewO 1994 (allgemeine Voraussetzungen, Gewerbeausschlussgründe, Konkurseröffnung oder Abweisung des Konkursantrages mangels hinreichendem Vermögen)
§ 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Gewerbeausschlussgründe nach § 13 Abs 3 und 5 ; behördliche Prüfung nur hinsichtlich Vorliegens eines entsprechenden Beschlusses des Konkursgerichtes)