§ 2 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (Tätigkeit im Fahrdienst, nur vertrauenswürdige Personen, Adressaten der Norm sind auch die Lenker)
§ 13 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (Rücknahme des Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit)