§ 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO für den nicht linienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (Taxilenkerausweis, Vertrauenswürdigkeit in den letzten 5 Jahren vor Ausstellung; Lenken eines Kfz in alkoholisiertem Zustand, einmalige Verfehlung, Privatfahrt)
§ 13 Abs 1 BetriebsO für den nicht linienmäßigen Personenverkehr-BO 1994 (Rücknahme des Taxilenkerausweises; Bedachtnahme auf den Einzelfall)