§ 14 Abs 3 und 5 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; unbekannte Identität des Fremden; fehlendes Reisedokument; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren)
VwGH 21.12.2001, 2001/19/0070
Wie die erstinstanzl Beh, so ging auch die bel Beh vorliegendenfalls davon aus, dass die Identität des Bf nicht geklärt sei. Dies begründete die bel Beh einerseits damit, dass der Bf kein Reisedokument oder sonstige Urkunden betreffend seine Identität vorgelegt habe, andererseits damit, dass dieser in den Niederlanden unter einem anderen Namen „amtsbekannt“ sei.