§ 14 Abs 2 FrG 1997 (Aufenthaltstitel; Aufenthaltserlaubnis; Antrag auf Niederlassungsbewilligung; Erstantragstellung; Inlandsantragstellung)
VwGH 23.11.2001, 2001/19/0061
Unstrittig ist im vorliegenden Fall, dass der Bf bereits über zwei Aufenthaltstitel, nämlich über Aufenthaltserlaubnisse als „Künstler“, verfügte, wobei die Gültigkeitsdauer der zweiten Aufenthaltserlaubnis am 30. 11. 2000 ablief. Der Bf beantragte am 8. 11. 2000, somit vor Ablauf der Gültigkeit des ihm zuletzt erteilten Aufenthaltstitels, die Erteilung einer Niederlassungsbew zum Zweck der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.