§ 51 Abs 2 zweiter Satz BDG (Abwesenheit vom Dienst, ungerechtfertigte, Sich-Entziehen einer zumutbaren Krankenbehandlung; wirtschaftlich unzumutbare Kosten, keine)
§ 13 Abs 3 Z 2 GehG (ebenso, Entfall der Bezüge; hier „bis auf weiteres“)
VwGH 13.09.2001, 96/12/0299