§ 23 Abs 1 Tir FlVLG 1996 (Zusammenlegungsplan, Bescheid)
§ 23 Abs 2 Tir FlVLG 1996 (ebenso; Haupturkunde, Abfindungsberechnung, planliche Darstellung der neuen Flureinteilung, nach Eigentümern geordnete Darstellung der Abfindungsgrundstücke)
§ 84 Abs 1 Tir FlVLG 1996 (Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes; Übersendung der für die Richtigstellung oder Neuanlegung des Grundbuches oder Grenzkatasters erforderlichen Behelfe; planliche Darstellung der neuen Flureinteilung nach § 23 Abs 2 ; keine Grundlage für die Einverleibung in den Grenzkatasters; Nichtübereinstimmung des Planes mit Ergebnis des Zusammenlegungsverfahrens; objektives Vorliegen der Voraussetzungen für die Berichtigung)