§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung, Voraussetzungen; Nachbarn, sachverständige Feststellung von Beeinträchtigungen und Belästigungen, eindeutige Zurechenbarkeit zur Betriebsanlage, keine; unzureichendes Ermittlungsverfahren)
§ 360 Abs 4 GewO 1994 (einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen; Betriebsschließung wegen Gesundheitsgefährdung; mängelfreies Ermittlungsverfahren, keines)