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VfGH 12. 6. 2002, G 322/01 G 360, 361/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/274ZfV 2003, 125 Heft 1 v. 3.3.2003

Art 140 Abs 7 zweiter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung oder Feststellung der Verfassungswidrigkeit; Erstreckung der Anlassfallwirkung; gleichzeitige Prüfung einer alten und der aktuellen Fassung; Feststellung und Aufhebung; Erstreckung der Aufhebung auch auf jenen Fall, der der Feststellung zugrunde lag, zur Vermeidung der Anwendung der aktuellen Fassung im fortgesetzten Verfahren)

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