Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Anfechtung von Bauordnungsbestimmungen, die Lärmschutzwände nach anderen Vorschriften von der Bauordnung ausnehmen; Ausnahmebestimmung berührt niemandes Rechtssphäre)
§ 1 Abs 3 Z 13 Oö BauO 1994 (Anwendungsbereich, Ausnahmen; Lärmschutzwände, die nach anderen Rechtsvorschriften vorgesehen sind oder errichtet werden)