§ 90 Krnt JagdG (Vergehen gegen Standespflichten; Verfolgungsverjährung; Gründe exzeptionellen Gewichts für abweichende Regelung; Kollegialbehörde; Zusammensetzung; Zeitpunkt der Entscheidung; gesetzlicher Richter)
VfGH 25.02.2002, B 1331/01
2. Die Beschwerde ist jedoch aus einem anderen Grund gerechtfertigt. § 90 Abs 4 K-JG, LGBl 2000/21, lautete in seiner Fassung vor dem G vom 12. 7. 2001, mit dem das Krnt JagdG 2000 geändert wird (LGBl 2001/72), folgendermaßen: