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VfGH 1. 3. 2002, G 316/01 (JUGENDSCHUTZ)

JudikaturJUGENDSCHUTZZfV 2003/259ZfV 2003, 120 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 9 Abs 2 Stmk JSchG (Alkoholkonsum, verbotener; 14 Volumsprozent; gemischte Getränke; „weiche“ Alkoholika; „harte“ alkoholische Getränke; sachliche Rechtfertigung; Bestimmtheit)

VfGH 01.03.2002, G 316/01

Der VfGH vermag die verfassungsrechtl Bedenken des UVS für die Steiermark hinsichtl § 9 Abs 2 Stmk JSchG (im Folgenden StJSchG) aus folgenden Gründen nicht zu teilen:

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