§ 1 Abs 1 Verordnung über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen (Pflicht zur Untersuchung von allen Rindern im Alter von zwei Jahren und darüber sowie allen zusammen mit Rindern gehaltenen Ziegen im Alter von einem Jahr und darüber)
§ 1 Abs 1 Verordnung über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder und Ziegen (Pflicht zur Untersuchung von allen Rindern im Alter von zwei Jahren und darüber sowie allen zusammen mit Rindern gehaltenen Ziegen im Alter von einem Jahr und darüber)