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VwGH 23. 2. 2000, 99/03/0307 (VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG)

JudikaturVERWALTUNGSVOLLSTRECKUNGZfV 2003/210ZfV 2003, 105 Heft 1 v. 3.3.2003

Art 9 Abs 6 Vertrag zwischen der BRD und der Republik Österreich über Amts-Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl 1990/526 (Widerspruch gegen Bestehen, Höhe und Vollstreckbarkeit einer Geldstrafe; Erledigung durch österr Vollstreckungsbehörde, zweigliedriger Instanzenzug; es liegt keine Einwendung gegen den Anspruch iSd § 35 EO vor, für die die Titelbehörde zuständig wäre; Unzuständigkeit des UVS)

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