§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Austausch der Partei; Auftrag an eine Gebäudeverwaltung, meritorische Erledigung einer Berufung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Auftrag)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Austausch der Partei; Auftrag an eine Gebäudeverwaltung, meritorische Erledigung einer Berufung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Auftrag)