§ 56 AVG (Bescheid, Mindesterfordernisse; Ausfertigung maßgeblich; Leserlichkeit der Unterschrift; Beurteilung des objektiven Inhaltes der Erledigung, subjektive Vorstellung der Bescheide nachrangig; Erledigung eines Antrages auf Berichtigung des Melderegisters; Meldung 1993 als „aus der Türkei zugezogen“ nach amtswegiger Berichtigung des Melderegisters für 1992 hinsichtlich des Meldepflichtigen durch formlose Abmeldung)