§ 13 Abs 8 AVG (Antragsänderung, Zulässigkeit, Grenzen; keine Änderung des Wesens des Projekts; Baubewilligung, Modifizierung der Inneneinteilung, Lage des Gebäudes unverändert, geringfügige Vergrößerung der Kubatur)
§ 13 Abs 8 AVG (Antragsänderung, Zulässigkeit, Grenzen; keine Änderung des Wesens des Projekts; Baubewilligung, Modifizierung der Inneneinteilung, Lage des Gebäudes unverändert, geringfügige Vergrößerung der Kubatur)