§ 10 AVG (Vertretung, Vollmacht, Wirkung für das selbe Verfahren; Vollmacht für Verfahren betreffend Parteistellung in Bauverfahren wirkt auch für das Bauverfahren selbst; untrennbarer Verfahrenszusammenhang)
VwGH 03.07.2001, 2000/05/0115
Aufgrund des untrennbaren Verfahrenszusammenhanges zw dem BauBewVerf und dem Verf auf Feststellung der Parteistellung des mitbet Nachbarn in diesem Verf ist in einem dieser Verf einem RA erteilte Vollmacht jedenfalls auch für das andere Verf als erteilt anzusehen ist, sofern nicht gegenüber der Beh wirksam die Beendigung des Vollmachtsverhältnisses mitgeteilt worden ist (Walter / Thienel , Verwaltungsverfahrensgesetze I2, 314). Eine solche Erklärung wurde weder vom RA des Mitbet noch von diesem selbst abgegeben. Auch für das BaubewVerf, in welchem dem Mitbet aufgrund der zuerkannten Parteistellung noch die Möglichkeit zur Erhebung der Berufung offen stand, hatten daher die BauBeh davon auszugehen, dass der Mitbet von einem mit Zustellbevollmächtigung nach § 9 ZustellG ausgestatteten RA vertreten ist. Der BauBewB der BauBeh 1. Instanz konnte demnach wirksam nur dem Vertreter des MitBet zugestellt werden. Gem § 9 Abs 1 letzter Satz ZustellG ist daher die Zustellung erst in dem Zeitpunkt als vollzogen anzunehmen, in dem der BauBewB dem RA des Mitbet tatsächl zugekommen ist. Abw.