§ 8 AVG (Parteien; Vergabe von Frequenzen für Richtfunkstrecken, mehrere Antragsteller bilden eine Verfahrensgemeinschaft, einheitlicher Bescheid über Erteilung der Konzession und Abweisung von Anträgen)
- (Bescheid, antragsbedürftiger; Zurückziehung des Antrages, Abänderung des Antrages)