§ 73 Abs 2 AVG (Devolutionsantrag, Übergang der Zuständigkeit an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde; Abgrenzung zu anderen Eingaben)
§ 13b Abs 4 GehG (Verjährung, Hemmung und Unterbrechung, Anwendbarkeit der Bestimmungen des bürgerlichen Rechts; keine Pflicht zur Einbringung eines Devolutionsantrages)