§ 51f Abs 2 VStG (Nichterscheinen der Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung; bloßer Hinweis auf berufliche Unabkömmlichkeit ist keine ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben)
VwGH 20.09.2000, 2000/03/0163
Nach VwGH 26.05.1993, 93/03/0099, reicht der bloße Hinweis auf eine berufl Unabkömmlichkeit (der Bf sei als Fernfahrer „im europaweiten Güterfernverkehr eingesetzt“) als Entschuldigung für das Nichterscheinen nicht aus.