§ 27 Abs 1 VStG (örtliche Zuständigkeit; Behörde, in deren Sprengel bei einem Unterlassungsdelikt hätte gehandelt werden müssen; nicht die Behörde des Ortes der Betretung)
§ 27 Abs 1 Z 1 VStG (Übertretung; Beförderung gefährlicher Güter als Beförderer entgegen § 7 Abs 2 ; Dauerdelikt, Unterlassungsdelikt, Tatort, Zuständigkeit der Behörde des Sitzes des Beförderers, nicht jener des Ortes der Betretung)