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VwGH 23. 11. 2001, 98/02/0287 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2003/148ZfV 2003, 92 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 18 Abs 1 StVO (Hintereinanderfahren, vorgeschriebener Abstand, jederzeitiges rechtzeitiges Anhalten möglich)

§ 45 Abs 1 Z 2 VStG (Einstellung, Gründe, Umstände die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; Grundsatz „ne bis in idem“, Verbot der zweimaligen Stellung vor Gericht; keines bei Verfügung des Staatsanwaltes gemäß § 90 StPO )

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