§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Atemluftuntersuchung, Berechtigung, Verdacht des Lenkers eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Wesentlichkeit des tatsächlichen Lenkens, keine)
§ 99 Abs 1 lit b StVO (Strafbestimmungen, Atemluftuntersuchung, Weigerung; Vorwurf des Lenkens schließt Verdacht des Lenkens in sich ein)