§ 4 Abs 1 Z 4 ASVG (Vollversicherungspflicht, Ausnahme, Volontäre, arbeitsrechtliches Begriffsverständnis, Einschulung ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigungsverhältnis mit Ausbildungszwecken, Arbeitsleistung der ausländischen Arbeitskräfte unterscheidet sich nicht von jener der inländischen Beschäftigten)
§ 3 Abs 5 AuslBG (ausländische Volontäre, Begriff)