§ 502 Abs 4 ASVG (Begünstigung in sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen, Zugehörigkeit zur Sozialdemokratischen Partei, Verteilung von Flugzetteln, Auswanderung aus politischen Gründen, Verlegung des ständigen Wohnsitzes, verhinderte Rückkehr, Eheschließung im Ausland)
§ 66 JN (ständiger Wohnsitz, Lebensmittelpunkt, Absehbarkeit der beschränkten Dauer)