§ 65 Abs 1 SPG idF BGBl I 2000/85 (erkennungsdienstliche Behandlung, Voraussetzungen; Verdacht nach § 125 StGB )
VwGH 19.06.2001, 2000/01/0491
Die amtswegige Vornahme einer erkennungsdienstl Behandlung (unter sicherheitspolizeil Gesichtspunkten) ist nach § 65 Abs 1 SPG klar an zwei Voraussetzungen geknüpft. Einerseits muss die betr Person in Verdacht stehen, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben, andererseits muss sie im Rahmen krimineller Verbindungen tätig geworden sein oder es muss die erkennungsdienstl Behandlung zur Vorbeugung gefährl Angriffe dieser Person erforderl scheinen (vgl VwGH 19.06.2001, 2000/01/0185, siehe oben).