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VwGH 13. 11. 2001, 2001/05/0935 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/121ZfV 2003, 79 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 1 Abs 6 MeldeG (Wohnsitz; an einer Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben)

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