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VwGH 20. 9. 2001, 2001/11/0077 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2003/122ZfV 2003, 82 Heft 1 v. 3.3.2003

§ 24 Abs 8 WG (neuerliche Stellung bei Anhaltspunkten für die Änderung der Eignung eines Wehrpflichtigen; keine Überprüfung, ob früheres Stellungsverfahren rechtswidrig war)

VwGH 20.09.2001, 2001/11/0077

Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass der Bf mit Beschl der Stellungskommission für „tauglich“ befunden wurde und dieser Beschl in Rechtskraft erwachsen ist.

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