§ 18 Abs 4 AVG idF BGBl I 1998/158 (Bescheid, Ausfertigung; Kopie, keine Unterschrift; es genügt Vorliegen eines unterschriebenen Originals, das für die Partei kopiert wird)
VwGH 06.03.2001, 2001/05/0021
In der Beschw wird auch der Umstand gerügt, dass der erstinstanzl B des Bgm nicht unterfertigt worden sei; die Voraussetzung zur Erlassung eines automationsunterstützten B läge nicht vor, es handle sich um einen EinzelB, der nur mit Mitteln der Textverarbeitung geschrieben worden ist.