§ 6 Z 2 AsylG 1997 (offensichtliche Unbegründetheit, offensichtlich fehlende Rückführbarkeit der behaupteten Verfolgung auf Konventionsgründe; Glaubwürdigkeit des Vorbringens unmaßgeblich; staatlicher Schutz bei Verfolgung durch Private sowie inländische Fluchtalternative bei diesem Tatbestand irrelevant, Prüfung dieser Fragen in Verfahren nach § 7 AsylG )