§ 75 Abs 1 FrG (Feststellungsverfahren; Gefährdungs- bzw Bedrohungssituation für den Fall der Abschiebung, Glaubhaftmachung der aktuellen Situation erforderlich; Liberia)
VwGH 27.02.2001, 98/21/0266
Soweit die politische und menschenrechtl Situation in Liberia angesprochen wird, verweist der Bf auf Berichte aus 1993. Diesen Angaben mangelt somit die für die Glaubhaftmachung einer im Fall der Abschiebung bevorstehenden Gefährdung oder Bedrohung erforderl Aktualität (VwGH 14.12.2000, 97/21/0428). Mit diesem Vorbringen gelingt es der Beschw nicht, Bedenken gegen die Richtigkeit der von der bel Beh unter Quellenangabe getroffenen Feststellungen iZm der Beendigung des Bürgerkriegs im Heimatland des Bf aufzuzeigen. Die bloße Möglichkeit einer dem Art 3 EMRK widerspr Behandlung genügt nicht, um die Abschiebung des Fremden unter dem Gesichtspunkt des § 57 FrG als unzulässig erscheinen zu lassen (VwGH 07.04.2000, 99/21/0001). Abw.