§ 75 Abs 1 FrG (Feststellungsverfahren; konkrete Gefährdungs- bzw Bedrohungssituation für den Bf im Fall der Abschiebung; Sudan)
VwGH 27.02.2001, 98/21/0264
1. Ebenso wie im AsylVerf ist auch bei der Beurteilung des Vorliegens einer Gefahr gem § 57 Abs 1 oder Abs 2 FrG im Verf gem § 75 FrG die konkrete Einzelsituation in ihrer Gesamtheit, gegebenenfalls vor dem Hintergrund der allg Verhältnisse, in Form einer Prognose für den gedachten Fall der Abschiebung des ASt in diesen Staat zu beurteilen. Für diese Beurteilung ist nicht unmaßgebl, ob allenfalls gehäufte Verstöße der in § 57 Abs 1 FrG umschriebenen Art durch den gen Staat bekannt geworden sind (VwGH 07.04.2000, 99/21/0001).