§ 36 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Prognose der Gefährdung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit)
§ 36 Abs 2 Z 1 FrG (ebenso; bestimmte ausdrücklich genannte Verwaltungsübertretungen, ua Lenken eines Kfz in alkoholisiertem Zustand; weitere schwerwiegende Verwaltungsübertretungen)