§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkeranfrage; notwendiger Inhalt, Ort des Lenkens, keiner; Anfrage betreffend Lenkort; Lenkerauskunft, Erfüllung durch - richtige - Antwort, Fahrzeug habe sich nicht an diesem Ort befunden; unrichtige Anfrage betreffend Fahrtrichtung, unrichtige Anfrage betreffend Lenkort, keine)
VwGH 20.04.2001, 2001/02/0060