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VwGH 18. 5. 2001, 2001/02/0001 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/1259ZfV 2002, 552

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkeranfrage; Adressat; Verwaltungsstrafverfahren gegen Zulassungsbesitzer wegen Grunddelikt, Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes im Verwaltungsstrafverfahren; Zustellung der Lenkeranfrage an Rechtsanwalt; Lenkerauskunft per Telefax, Nachweis der Übermittlung durch Nachweis des Anwählens der Rufnummer und Übertragungsprotokoll allein unzureichend)

VwGH 18.05.2001, 2001/02/0001

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