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VwGH 26. 1. 2000, 99/03/0294 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2002/1258ZfV 2002, 552

? 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft; unmissverst?ndliche Deutlichkeit des Auskunftsverlangens der Beh?rde erforderlich)

VwGH 26.01.2000, 99/03/0294

Nach VwGH 16.12.1998, 98/03/0249, muss die unmissverst?ndl Deutlichkeit des Verlangens nach Auskunft iSd ? 103 Abs 2 KFG gegeben sein. Dem entsprach das Auskunftsverlangen der BH Landeck nicht:

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